Für bewegungseinschränkende Massnahmen in der häuslichen Pflege gibt es keine gesetzliche Regelung. Mit dem Artikel in der Zeitschrift Pflegerecht habe ich mich der Frage gewidmet, ob bewegungseinschränkende Massnahmen zu Hause zulässig sind und falls ja, wer und in welcher Form in diese Massnahmen eingewilligt werden kann. Zur Gewinnung von Rechtssicherheit sind meines Erachtens gesetzliche Regelungen zu begrüssen.