· 

EL-Revision: Erben werden zur Kasse gebeten

Die Revision der Ergänzungsleistungen ist beschlossene Sache. Voraussichtlich kommt eine Umsetzung ab 01.01.2021. Die wichtigsten Änderungen im Überblick sind wie folgt:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens: Einführung Eintrittsschwelle, Einführung Rückerstattungspflicht,  Senkung Vermögenfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • EL-Mindestbetrag wird gesenkt
  • Massnahme in der 2. Säule für ältere Arbeitslose

 Zu den Neuerungen gehört auch, dass Ergänzungsleistungen, die der Existenzsicherung dienen, zukünftig von den Erben zurückbezahlt werden müssen, wenn die Erbschaft SFr. 40 000.00 übersteigt. Dies wird insbesondere vererbten Wohneigentum o.ä. betreffen.

 

Zudem ist bei Pensionierungen Vorsicht geboten. Die Ergänzungsleistungen beschränken für einen Leistungsanspruch zukünftig den Vermögensverbrauch bereits 10 Jahre vor Antrag auf Ergänzungsleistungen. Wer sich nicht frühzeitig erkundigt und beraten lässt, drohen böse Überraschungen.

Weitere Informationen

SRF-10vor10Sendung

18.10.2019 / Jana Renker